Buch von David Schlesinger: Drogenpolitischer Hexenwahn

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Sowohl die Kindle-Version wie auch die pdf-Version waren vom 1. bis 5. Mai 2019 frei erhältlich - genauso lizensiert wie für einen Leser, der 3,50 Euro zahlt. Damit verbunden war der Wunsch des Autors, dass sein Buch von Ihnen gelesen wird und er bei Amazon von Ihnen eine Rezension erhält. Eine Rezension kann auch hier als Kommentar verfasst werden.

Über das Buch

David Schlesinger: "421 Tage saß ich in Schweizer Isolations-Beugehaft und habe die Missstände und abwegigen Denkweisen der Menschenjäger am eigenen Leib erlebt. Mit diesem Buch möchte ich auf die Zustände, die in jedem europäischen Land ziemlich gleich sind, aufmerksam machen und für die Religionsfreiheit der Esser des Chrestos, des Fleisches Gottes, des Heiligen Pilzes, kämpfen. Das Buch stellt meine Geschichte in den Zusammenhang historischer Hexenverfolgungen und zeigt die Parallen der Denkweise der Menschenjäger von damals und heute auf."

Zur Orientierung: Die pdf-Version des Buches hat 218 Seiten, für E-Books gibt es medienbedingt keine Seitenzahlen. Der Autor beantwortet gerne Leserfragen: hier über die Kommentarfunktion oder direkt bei Amazon über eine Rezension.

Wer Kindle-Bücher in einem Lesegerät oder im Kindle Cloud Reader verschmäht, erhält direkt vom Autor eine pdf-Version, die individuell passwortgeschützt ist: Kontakt über die E-Mail-Adresse trufflemicrodosing [at] gmail.com

Inhalt

Buchtitel  Drogenpolitischer Hexenwahn
Drogenpolitischer Hexenwahn

Erschienen als Amazon Kindle im April 2019
Drogenpolitischer Hexenwahn: Die Geschichte von Pastor David und der Schweizer Justiz
von David Schlesinger, Einleitung von Edzard Klapp

Glosse, Widmung, Vorwort
Vorgeschichte
Verhaftung und die ersten Tage
Einleben in der Beugehaft, die ersten drei Monate
Die letzten Monate im Berner Kloster Gitterblick
Geschichten aus Thun
Entlassung und Nachwirkungen
Was weiter geschah
Nachwort
Gedichte aus der Isolation

Widmung

Dieses Büchlein ist in erster Linie meinen Kindern Amanita und Kyanes gewidmet, die die Hauptlast meiner Gefangenschaft trugen, insbesondere meinem Sohn Kyanes, welcher wegen der Umstände verbunden mit der NPS meiner Frau schwere psychische Schäden aus dieser Zeit davontrug; des Weiteren all denen, die in U-Haft in der Schweiz saßen oder sitzen oder sitzen werden sowie allgemein allen gewaltlosen Gefangenen einer Diktatur von Bürokraten.

Links

Pastor Davids Blog: Heiliger Pilz – Fleisch Gottes – Leib Christi

Das Microdosing-Project: The Natural Microdosing Society | Deutsch: Was ist natürliche Mikrodosierung?

Presse

13. Dezember 2018 | Dieter Klaus Glasmann: Können Zauberpilze in Mikrodosierung heilen?

10. November 2017 | Christine Brand - Mein Trip zum Pastor der Kirche der Heiligen Pilze

11. November 2017 | Christine Brand - Justizskandal: Der Pastor der heiligen Pilze

16. November 2017 | Johannes Reichen - Strafe für den «Pastor», Schelte für die Staatsanwältin

Pastor David Schlesinger (Teil 1 von 2)

28. August 2009

Pastor David Schlesinger (Teil 2 von 2)

28. August 2009

Glosse von Edzard Klapp

Edzard Klapp ist erster Staatsanwalt von Stuttgart a.D. und Verfasser zahlreicher Bücher zu Zauberpilzen.

Ich habe mich bemüht, das, was David Schlesinger hier erzählt, mit meinen eigenen im Dienst gewonnenen Erfahrungen betreffend die Schweizer Justiz in Einklang zu bringen, indes es wollte mir nicht gelingen. Als Staatsanwalt in Stuttgart bekam ich hin und wieder im Wege der Rechts- und Amtshilfe eine Schweizer Sache zu erledigen. Das war stets ordentlich gewissenhaft zügig und übersichtlich aufbereitet, mit solch einem Material arbeitet ein Ankläger gerne.

Wie glücklich würde ich mich schätzen, erführe ich jetzt, daß all das, was David Schlesinger hier auskramt, frei erfunden wäre und er selbst in punkto Realexistenz solchen Figuren wie Edmund Friedemann Draecker, Friedrich Gottlob Nagelmann oder Harald Stümpke an die Seite zu stellen.

Leider scheint es sich so nicht zu verhalten, leider scheint David Schlesinger sich tatsächlich recht lange in Schweizerischer Untersuchungshaft befunden zu haben, ohne daß die betreffenden Ermittlungen in erkennbarer Weise vorangetrieben worden wären.

Bis heute liegt noch keine Anklageschrift der zuständigen Strafverfolgungsbehörde vor. Wie konnte es dazu kommen? Das läßt sich nur vermuten. Aus meiner Sicht erscheint es offen, ob die Kanone, die man auf einen Spatzen gerichtet hatte, eine Ladehemmung hatte oder ob ein Zündversagen eingetreten war.

Das hätte, um im Bilde zu bleiben, Anlaß geben können, die Kanone beiseitezuräumen und zuzugeben, daß man einem juristisch nicht vertretbaren Einfall erlegen war. Eine vergebliche Erwartung? Nicht ganz! Wer die Schweizer Geschichte kennt, entdeckt gelegentlich Vorkommnisse, die aufhorchen lassen. So etwa die Begebenheiten um die legendäre Milchsuppe, als die Kontrahenten einsahen, daß es unsinnig sei, gegeneinander richtig Krieg zu führen. Statt dessen besorgten die einen Milch, die anderen lieferten Brot, das eingebrockt wurde, und gemeinschaftlich löffelte man die Suppe aus (der berühmte Milchsuppenstein ist noch heute zu sehen).

In jüngerer Vergangenheit kam es auf, daß die Schweizer Fremdenpolizei jahrelang ohne rechtliche Grundlage angeblich verdächtige Personen ausgespäht hatte (der sogenannte Fichenskandal); jeder, der meinte, es sei über ihn im Geheimen eine fiche angelegt worden, konnte verlangen, daß ihm die Behörden darüber Aufschluß gaben.

Zu den Betroffenen gehörte auch mein Freund Sergius Golowin, er hatte Mühe, die Fassung zu bewahren, als er eine Tages ein dickes Paket erhielt und daraus erfuhr, welch lächerliche Nichtigkeiten man gegen ihn, den Nonkonformisten und vermeintlichen Staatsfeind, zusammengetragen hatte (auch blieben auffällig viele Stellen der preisgegebenen Dokumente aus vorgeblichen Staatsschutzgründen geschwärzt).

Doch immerhin, hier hatte ein lange geäußerter Protest der Vielen die Behörden zum Einlenken bewogen. Auf einer sogenannten “wilden Müllkippe“ in der Schweiz las ich einmal folgende Bekanntmachung : “Schutt abladen verboten bei soundsoviel Buße, dem Anzeiger die Hälfte!“

Auf den Fall Schlesinger übertragen, drängt sich hier die Frage auf, wer hat sich von der Anzeige gegen Schlesinger einen Vorteil erhofft? Und ist sich die Strafverfolgungsbehörde je darüber klar geworden, was sie mit der Inhaftierung sinnvollerweise zu bewirken vermochte? Galt es tatsächlich, dem überhandnehmenden Handel mit gewissen Pilzen ein für allemal Einhalt zu gebieten?

Wer die Geschichte der Fortschreibung des Betäubungsmittelstrafrechts verfolgt, der kommt nicht umhin einzugestehen, ach wie schön wäre es doch, wenn all das unterblieben wäre. Wenn noch heute so wie etwa um 1890 jeder, der wollte, beim Apotheker sein Fläschchen Laudanum kaufen könnte.

Dann gäbe es keinen Schwarzen Markt, keine Dealer, keine Beschaffungskriminalität, keine Drogenbandenkriege in Kolumbien und Mexiko. Doch gewisse Hysteriker vom Schlage eines Harry J. Anslinger verstanden es, die öffentliche Meinung mit Hilfe von tendenziösen Machwerken wie “Reefer Madness“ oder “Assassin of Youth“ soweit zu beeinflussen, daß die entsprechenden restriktiven Gesetze durchgepeitscht werden konnten.

Im Kielwasser der Amerikaner taten es die meisten anderen Staaten ihnen gleich. Heute weiß man, daß diese Filme jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, sie bieten lediglich noch Stoff zur makabren Unterhaltung. Leider aber läßt sich das Ruder nicht mehr herumdrehen. Die verteufelten Drogen freizugeben, würde zwar den Schwarzen Markt alsbald zusammenbrechen lassen, doch welcher Politiker würde es wagen, ein derartiges Ergebnis mit so und so vielen Toten zu erkaufen?

Vermutlich wäre letztere Ziffer sogar vernachlässigbar im Vergleich zu den vielen Opfern der laufenden Drogenkriege. Doch wer hat Lust, so etwas den Politikern in leicht fasslicher Form beizubringen? Neben den auf dem Parkett der Politik ablaufenden Debatten und Händeln hat sich in den letzten Jahren eine breite Diskussion um sogenannte Entheogene auf pflanzlicher und/oder pilzlicher Basis entwickelt.

Vor kurzem noch fand, ohne jegliche behördliche Einmischung, in Basel ein viel besuchter Kongreß über derartige Substanzen und deren Wirkung statt. Vor einem solchen Hintergrund ist es nicht zu begreifen, daß man ausgerechnet gegen David Schlesinger, der entsprechende Stoffe den Interessenten hatte zugänglich machen wollen, mit derartiger Härte vorgegangen ist. Es wäre ein Gebot der Verhältnismäßigkeit gewesen, dabei in jeglicher Hinsicht “im Rahmen zu bleiben“.

Jetzt ist damit zu rechnen, daß die Justizorgane nur zu dem Zweck, die bereits vollzogene Haftdauer nachträglich zu “rechtfertigen“, Schlesingers “Fehlverhalten“ zu einem Staatsverbrechen hochstilisieren. Man darf auf die argumentativen Klimmzüge, mit denen so etwas versucht wird, gespannt sein.

Steinenbronn, den 9.10.2009, Edzard Klapp, Erster Staatsanwalt a.D.

Vorwort

Wem auch immer ich von meinen Erlebnissen mit der Schweizer Justiz von Juni 2006 bis August 2007 erzählt habe, immer war ungläubiges Kopfschütteln die Reaktion, verbunden mit der Aufforderung, das doch in Buchform niederzuschreiben.

Kurz, knapp und dabei humorvoll-ironisch komme ich dieser Aufforderung nach, wobei ich schon in Haft wusste, dass es zu einem Büchlein kommen muss und dies auch den Beteiligten mitteilte, ohne allerdings diese dadurch irgendwie zu beeindrucken. Sie tun halt ihre Arbeit und merken gar nicht mehr, wie realitätsfremd und menschenverachtend sie handeln.

Hexenwahn und Hexenprozesse
Hexenwahn und Hexenprozesse

Um die Zusammenhänge deutlicher hervorzuheben und trotzdem in einem journalistisch-nüchternen Stil schreiben zu können, habe ich Zitate aus dem Buch "Hexenwahn und Hexenprozesse" von J. Kemper eingefügt.

Das Buch ist als Reprint der Originalausgabe von 1927 im Reprint-Verlag Leipzig erschienen, ISBN: 3-8262-1114-6.

Ich hoffe, der geneigte Leser wird meine Zitate als Anlass nehmen, dieses "alte Buch" aufmerksam zu lesen. Auch wenn die „aktuelle Hexenforschung“ die Darstellungen aus dem Buch nicht stützt, so kann man davon ausgehen, dass das gezeichnete Bild nicht ganz abwegig ist.

Zur klaren Abtrennung habe ich (nur) die Zitate aus dem Buch "Hexenwahn und Hexenprozesse" kursiv gestellt. Die Zitate aus dem Buch zeigen natürlich eine ungleich höhere Grausamkeit der Behandlung von "Anderslebenden" als in der heutigen Schweiz üblich.

(An manchen Orten auf der Erde wird die Grausamkeit vor allem in der Quantität auch heute noch weit übertroffen!) Trotzdem bringen die Zitate auch und gerade im Zusammenhang mit der Schweiz die Klarheit, dass sich die Denkweisen der Menschenjäger nicht verändert haben: Alleine die unfassbar großen Leichenberge - die die Menschenjäger in den letzten Jahrhunderten zu verantworten haben - führten mit der Zeit dazu, dass in unseren Breitengraden weniger extrem gefoltert wird und die übriggebliebenen Folterwerkzeuge so fein umparfümiert sind, dass sie fast schon nach Menschenliebe riechen.

Menschenverachtende Zustände können nur geändert werden, wenn viele Menschen davon erfahren und die allermeisten Isolations-Beugehäftlinge in der heutigen Schweiz sprechen nicht deutsch und kümmern sich gar nicht darum, ob die Schweizer Verhältnisse kritikwürdig seien.

Im Vergleich zu ihren Heimatländern ist es immer noch das Paradies. So erfährt „sinnvoller Weise“ niemand, was wirklich abläuft und wie Menschen, die als unschuldig zu gelten haben, bis sie zumindest ein Gericht rechtskräftig verurteilt, behandelt werden.

Es zeigt sich zudem immer wieder in der Geschichte, dass das "Volk" mit soviel zerstörerischer Energie aufgeladen ist, dass sich ein "Volks-Wahn-Sinn" ausbilden kann, bei dem sich der Mehrheit zu zählende Menschen in unfassbar grausamer Weise an ihren Mitmenschen auslassen, nur weil diese "anders" sind.

Anfänglich mag da noch eine Verbindung zu "verursachten Schäden" sein - wenn der Wahn erst  läuft, braucht es keinen Schaden mehr, um die verhassten "inneren Feinde" rigoros und unbarmherzig zu verfolgen: Auch Hinweise auf Menschenrechte oder - früher - auf das Gebot der Nächstenliebe in der Christenheit verhallen dann ungehört.

Die Drogenpolitik fördert nachhaltig und absichtlich den Volkswahnsinn und Politiker, Polizisten und Juristen verdienen gut daran: wie in alten Zeiten. Mir ist klar, dass meine Formulierungen dem "normalen Schweizer Patrioten" schon fast physischen Schmerz bereiten könnten, denn er liebt "sein Land" und meint, jedes angeblich "schlechte Wort" würde dessen Ehre besudeln.

Aber müsste ein Patriot nicht viel eher daran interessiert sein, jeden Missstand zu entdecken und zu beheben - gerade weil er "sein Land" liebt und es „gesund“ halten will? Ein Schweizer „Linkspatriot“ sagte mir in diesem Zusammenhang folgenden Satz: „Ich bin der größte Kritiker meiner Mutter, aber wenn jemand sie angreift, schütze ich sie mit aller Kraft.“

Es ist dabei schon schön schauerlich, von einem Staat als „Mutter“ zu sprechen, zumindest solange es sich nicht um eine klare faschistische Diktatur handelt: die ehemaligen Diktatoren von Rumänien, das Ehepaar Ceaucescu, sah sich als „Eltern“ und ihre Untertanen, die Rumänen als „ihre Kinder“ an, die mit Hilfe der „harten Hand“ (Geheimdienst „Securitate“) erzogen werden müssten!

Es ist das Grundprinzip des Faschismus, wenn die Regierenden „ihr Volk wie Eltern erziehen“ wollen, die totale Bevormundung. Aber abgesehen davon, was bedeutet diese Aussage noch?

Darf ich, David Schlesinger, „die Mutter Schweiz“ nicht kritisieren, weil ich kein Schweizer bin und es „nur“ meine vorübergehende „Stiefmutter“ war? Dürfen nur Schweizer ab 4. Generation die „Schweizer Justiz“ kritisieren? Oder darf niemand, der in der Schweiz lebt, laut „die Mutter Schweiz“ kritisieren, sondern nur jeder für sich ganz leise und nach außen hin haben wir sie alle nur zu loben (und gleichzeitig alle anderen Staaten zu kritisieren?)

Ich habe das Land und die Schweizer gerne. Ich finde die kommunale direkte Demokratie sehr sinnvoll, ich mag das regionale Essen – aber die Justiz und weite Teile der Beamtenschaft sind geistig Jahrhunderte zurückgeblieben und das muss genauso klar gesagt werden.

Dann kommt noch gerne das Argument, „dann geh doch ins Ausland, wenn es da soviel besser ist“. Ist der Missstand kein Missstand mehr, wenn er anderswo extremer auftaucht?  Ist „hier“ verletztes Menschenrecht nicht mehr verletzt, nur weil es „dort hinten“ (Nord Korea) noch mehr mit Füßen getreten wird?

Natürlich ist die Schweiz ein „vergleichsweise humanes Land“ – darf man sich damit zufriedengeben als Humanist? Tatsache ist, die Schweizer als Wahlvolk und „Souverän“ können bestenfalls die Missstände in der Schweiz ändern und um sie ändern zu können, müssen sie sie erst einmal kennenlernen und sich bewusst machen.

Wem meine Worte zu nahe gehen, der möge sich zwingen, den Text durchzustehen und auf diese Weise mitfühlen, wie andere Menschen gezwungen werden, Situationen durchzustehen, die in einem "demokratischen Rechtsstaat" nicht vorkommen sollten.

Hier wirkt ein Prinzip, dass schon in der Hexenverfolgung klar zutagegetreten ist. Der Hexenwahn war eine böse Zeitkrankheit, die den Kindern gleichsam von den ersten Tagen ihres Daseins an schon eingeimpft wurde. Es ist das rohe, insgemein neidische und böswillige Volk, das sich an seinen (vermeindlichen) Feinden durch Verleumdungen rächt und im Ehrabschneiden vorzüglich die Unterhaltung sucht.

Dabei ist natürlich klar, das es "dem Feind" (in meinem Falle, dem friedlichen, spirituell motivierten Pilzfreund) die eigenen, negativen Motivationen unterschiebt. Aber es gibt auch eine große Anzahl der "einfachen und gutmeinenden Leute". Weil sie selber einfach und gutmeinend sind, halten sie auch alle Richter und Inquisitoren in diesen Prozessen für wohlgesinnt und glauben, man tue den Gerichten das höchste Unrecht, wenn man selbe nicht für so erhaben ansieht, dass sie gar nicht irren können.

Das "Migrationsamt Luzern" (= Fremdenpolizei) teilte mir im Sommer 2008 wörtlich mit, dass „Schweizer Behörden niemals einen Fehler machen".

Nachfolgend werde ich die euphemistisch "Untersuchungshaft" genannte Folter "IsolationsBeugehaft" (IBH) nennen. Isolationshaft deswegen, weil die meisten Personen 23 oder gar 24 Stunden am Stück alleine in einem kleinen Betonquader von um die 16 Kubikmeter eingeschlossen sind,  und nur mit Fernseher, Zigaretten und Psychopharmaka gut versorgt sind. Nur mit Glück kann man in der ein oder anderen Zelle ein Fenster ein bisschen öffnen.

Menschen werden in diesen Mini-Betonkäfigen nicht für Tage, sondern für Jahre eingesperrt: Wären sie nicht Menschen, sondern Gorillas, wären diese "Haltungsbedindungen" längst als Tierquälerei abgeschafft. Beugehaft deswegen, weil im Prinzip die einzige "Aufklärungsmethode" der Schweizer Menschenjäger darin besteht, die Gefangen so mürbe zu machen, dass sie auf ihre Rechte verzichten und sich "freiwillig" selber bezichtigen und dabei auch noch möglichst alle ihnen Nahestehenden mitreißen sowie vor allem ihr Vermögen abliefern.

Von der Hexenverfolgung ist dieses Prinzip sehr gut bekannt, bloß dass die Menschenjäger damals brutalste Folter anwenden durften. Das einzige Folter-Instrument, das der modernen Schweiz geblieben ist, ist eben die Isolations-Beugehaft, die allerdings sehr wirksam ist - früher nur aus Geldmangel kaum durchführbar war, und zusammen mit den Mengen der täglich verabreichten Psychopharmaka durchaus zu ähnlich "befriedigenden Ergebnissen" führt, wie Daumenschraube oder Knochenbrecher: nur hinterlässt sich nicht so klare Spuren der Misshandlung!

Falsche Medikamentierung in der Psychiatrie | SWR Wissen

5. Februar 2020 | SWR
Peter Schwarz wurde zehn Jahre lang zwangsweise mit Psychopharmaka behandelt und entwickelte schwere Bewegungsstörungen. Erst seit einer Gehirn-OP kann er sich wieder normal bewegen.

 

Laut Aussage eines Gefängnispfarrers sind nach drei Monaten IBH die meisten Menschen "fertig", "mürbe", bereit, der Polizei jede Lüge zu bestätigen, jeden zu verraten und zu beschuldigen, nur damit sie endlich in ein richtiges Gefängnis kommen, in den Strafvollzug dürfen, der als Paradies erscheint, wenn man in U-Haft sitzt.

Aus dieser Rechnung, die von den Anverwandten oder Erben des Verurteilten beglichen werden musste, ersehen wir, dass die Verköstigung besser wurde, sobald ein Geständnis abgelegt worden war.

Die Isolationsfolter kann und wird bestens für das eingesetzt (werden), was schon zur Hexenverfolgung die schlimmste aller Foltern war: seelische Grausamkeit. Der Gefangene ist von allen wahren Informationen der persönlichen Außenwelt abgeschnitten und die Lügen der Verfolger - seit dem "Hexenhammer" eine zulässige "Ermittlungsmethode", erhalten dadurch ihre eigentliche, geistzerstörende Kraft. Dazu später mehr ...

Manche verbringen Jahre in der IBH, und zwar meistens dann, wenn sie Ausländer sind und auf ihren Rechten, sich nicht zu belasten zu müssen, bestehen oder aufgrund von Sprachschwierigkeiten gar nicht recht wissen, was man von ihnen möchte.

Das besondere Foltermoment der IBH besteht darin, dass niemand weiß, wie lange er wird darin verbringen müssen und er gleichzeitig den hinterhältigen Lügen der "Ermittler" ausgeliefert ist. Mir wurde gleich am Anfang gesagt, dass, wenn ich nicht kooperieren und alle gewünschten Aussagen tätigen würde, ich „in U-Haft verrotten" müsse.

Nach ein paar zig Tagen fängt man an zu glauben, dass es tatsächlich möglich ist und nach ein paar hundert Tagen unter diesen Bedingungen weiß man, dass es möglich ist. Eine Beschränkung der IBH-Dauer gibt es nicht, außer durch neblige Phrasen, die den Anschein von "Rechtsstaat" nach außen hin wahren sollen, für den Einsitzenden aber bedeutungslos sind.

Wer sind die Einsitzenden? Der größte Teil sind Menschen, die mit sog. "Drogen" in Kontakt waren oder von denen ein bis zwei Menschenjäger annehmen, sie seien mit "Drogen" in Kontakt gewesen. Wenige Schweizer sind darunter und die sind auch noch in der Gesellschaft so geächtet, dass sie keine öffentliche Stimme haben, denn sonst könnten solche menschenverachtenden Bedingungen nicht lange aufrechterhalten werden.

Die meisten Quotenschweizer sind also Junkies und bleiben längstens wenige Monate (über den Winter), kommen aber dafür mehrfach in ihrem Leben vorbei und können die Zeit sinnvoll nutzen, um ihre Sucht zu bekämpfen und mit klarerem Kopf die nächsten Verbrechen zu planen. Zu arbeiten gibt es in der IBH nur sehr wenig und wenn, dann auch nur als Belohnung für diejenigen, die gut kooperieren oder Quotenschweizer sind.

"Gewaltverbrecher", die man sich als normaler Bürger in einem "Untersuchungs-Gefängnis" vorstellt, Vergewaltiger, Messerstecher, Schläger gibt es nur wenige (eine Mutter, die ihre drei Kinder tötete während ich in IBH saß, verbrachte nicht einen Tag in IBH, da ja weder „Verdunklungs- noch Flucht- noch Wiederholungsgefahr“ bestünde).

Die Menschen sitzen auch nicht ein, weil die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden müsste, sondern weil die Polizei ungestört ihre Hinterhältigkeiten als "Ermittlungstaktik" getarnt, durchführen will und so weit wie möglich "Strukturen zerstören". Ein Polizist nannte es "Sand in das Getriebe werfen" - wohlgemerkt ohne Gerichtsverfahren, alleine aufgrund von "dringendem Tatverdacht"!

Der ist in der Schweiz bereits gegeben, wenn drei Schweizer eine gleich lautende Anzeige gegen einen Vierten machen! In den USA gibt es kaum U-Haft, die Angeschuldigten werden normaler Weise bis zur Gerichtsverhandlung auf Kaution frei gelassen oder mittels elektronischer Fußfessel unter Hausarrest gestellt.

Ich habe Menschen kennengelernt, die alleine aufgrund der Aussagen von drei Schweizern Junkies Jahre in IsoBeugehaft sitzen, weil sie die ihnen zur Last gelegten Tatbestände als Lüge bezeichnen... man foltert eben so lange, bis die gewünschte Aussage vorliegt.

Falls das nicht geschieht, dann ist die Verstocktheit des Angeschuldigten eben der Beweis für seine Schuld. In den Hexenprozessen sagte man: "das muss eine Hexe sein, sonst hätte sie diese Folter nicht ausgehalten." In Marburg wurde 1672 eine Frau grausam gefoltert. Sie hatte in zwei Jahren alle Stufen der Folterqualen durchlaufen ohne etwas zu gestehen (auch heute noch der pure Horror für Schweizer "Ermittler"). Nach dem Urteile der Richter war dieses ohne Zauberei nicht möglich; also musst sie, weil sie nichts gestand, eine Hexe sein.

„Mein" Gerichtsverfahren war zum Zeitpunkt als ich das Büchlein angefangen habe zu schreiben, nicht nur noch nicht zu Ende, es hatte nicht einmal angefangen. Meine Anklage habe ich 2016 – zehn Jahre nach meiner Verhaftung erhalten und das erstinstanzliche Gerichtsverfahren fand im November 2017 statt; es war die erwartete Farce  und nun warten wir auf das Berufungsverfahren – seit über einem Jahr, ohne bislang den Termin zu kennen.

Einige Jahre nach meiner „notgedrungenen“ Entlassung meinte der Haftrichter, dass die "Verdachtsstrafe" in der IBH eine positive Wirkung auf mich gehabt hätte und somit eigentlich gar kein Gerichtsverfahren mehr nötig sei...

Die damalige Untersuchungsrichterin sagte mir einen Tag vor meiner Entlassung, wenn ich in Freiheit käme, dürfe ich nicht nur die Pilze nicht verteilen, sondern es sei mir auch verboten, positiv über sie zu sprechen. Sie verband ihr Verbot mit der Drohung, ich würde weitere Jahre meine Kinder nicht sehen dürfen, weil sie mich dann sofort und ohne Diskussion wieder in Untersuchungshaft bringen würde.

Und natürlich sind die Namen aller Personen geändert, zum einen, damit sich niemand der Menschenjäger wie auch der ehemaligen Einsitzenden öffentlich persönlich angegriffen fühlen kann und zum anderen - im gleichen Sinne - weil die Menschenjäger nur soviel Machtmissbrauch betreiben, wie ihnen das System vorgibt und „das Volk akzeptiert“.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Untersuchungsrichtern, Staatsanwälten, Polizisten und Verteidigern, sind natürlich vorhanden,  aber qualitativ nicht sehr groß. Somit sind nicht die Namen der in meinem Fall handelnden oder nicht-handelnden Personen wichtig, sondern ihre Funktionalität im System.

Auch hier sieht man die Parallele zur Hexenverfolgung: Dort, wo die Obrigkeit klar gegen diesen Wahn Stellung nahm, gab es auch keine Hexenprozesse und dort, wo die Obrigkeit sich neutral verhielt oder das Volk anstachelte, da loderten die Flammen und unschuldige Menschen wurden massenweise grausamst getötet.

In der Schweiz von heute muss man „Obrigkeit“ mit „Souverän“ austauschen und findet, trotz „Bundesrecht, das für alle gilt“ große Unterschiede in der Behandlung der „Hexen“, sprich „Anderslebenden“, je nach Kanton und Region ...

Es ist auch ein Anliegen dieses Buches, eine ECHTE Rehabilitation der "Hexen" zu erreichen - denn der allgemeine Umgang mit diesem Thema ist verlogen. Die Kirchen haben sich auf die mittelalterliche Feststellung des Vatikans geeinigt ,"dass es keine Hexen gibt" - und somit also Unschuldige gefoltert und getötet wurden - unter großem Beifall des Volkes, also unter Beifall derjenigen, die häufig dann die nächsten auf dem Scheiterhaufen waren; die einfachen Menschen ließen sich durch die Propaganda sogar gegen ihre eigene Familie aufhetzen!

Bei dieser Aussage klingt aber mit: "wären es echte Hexen gewesen, dann wäre ihre grausame Vernichtung gut und richtig gewesen". Eben dieser Schluss ist der Grund, wieso heute dasselbe Prinzip der Minderheitenverfolgung und -liquidierung auch in der modernen Schweiz funktionieren kann: die "Drogennutzer" sind ja "echt und nachweislich Drogennutzer" und somit würdig, verfolgt zu werden.

Aber auch, wenn eine Frau damals wirklich hätte (z.B. mit Hilfe von Kräutern) "zaubern" können und wirklich nicht der "heiligen Dreifaltigkeit und der lieben Jungfrau Maria" hatte huldigen wollen: Wäre das genug, um diese Frau zu vergewaltigen, zum Krüppel zu foltern und anschließend grausig umzubringen?

Nach dieser kurzen Einleitung hoffe ich, dass der geneigte Leser neugierig geworden ist, auch wenn er vielleicht stellenweise das Gefühl bekam, es ginge hier um Fiktion, eine Art Orwell'sche Horrovision der Zukunft und nicht um einen Erfahrungsbericht aus der sehr nahen Vergangenheit. Einige Dinge haben sich in der Schweiz während der letzten 13 Jahre geändert – der Konsum alleine ist nicht mehr kriminalisiert, die Leibeigenschaft also etwas gelockert.