Demokratie oder Freiheit?
1. Die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ in Deutschland: Theorie und Praxis.
Es herrscht breiter Konsens darüber, dass die Demokratie die beste Gesellschaftsform sei, weil sie die größtmögliche Menge, das Volk (demos), an der Herrschaft (kratos) beteilige. Hierzulande wird darüber hinaus gerne die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ beschworen. Doch was ist damit genau gemeint?
Bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) lesen wir:
„In unserer Verfassung wird zweimal der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung verwendet [Art. 18, Art. 21(2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien [Art. 20 GG] und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz.“
Spätestens jetzt, nach „Corona“, müsste jedem klar sein, dass diese Worte der BpB mit der Realität nicht mehr viel gemein haben. Wurde durch den einrichtungsbezogenen Impfzwang (ein allgemeiner wurde ernsthaft diskutiert, scheiterte aber in der parlamentarischen Abstimmung) die Würde des Menschen respektiert? Haben Sie sich während der sogenannten Pandemie „frei“ gefühlt? Lässt sich die Diskriminierung von Ungeimpften mit „Gleichheit vor dem Gesetz“ vereinbaren?
Weiter im Text der BpB:
„Eine Diktatur ist ausgeschlossen. In regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regieren soll. Dabei hat es die Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien.“
Das Volk bestimmt, wer es regieren soll. Ist das Volk aber „frei“, wenn es „regiert“, d.h. geleitet und gelenkt wird? Doch nicht mehr als ein Hund an der Leine, dessen Besitzer bestimmt, wann er das Haus verlassen und wo er laufen darf! Aber der Hund darf die Kaufinteressenten beschnüffeln, und bei wem er am meisten mit dem Schwanz wedelt, der darf ihm die Leine anlegen. Wenn freilich alle Interessenten im Sinn haben, ihn schlecht zu behandeln, und wenn die mitgebrachte Wurst (Wahlversprechen) nur ein Lockmittel ist, hat er Pech gehabt.
Aber schlimmer noch: Wenn, durch Wegfall der Nichtwähler und der unter fünf Prozent der Stimmen gebliebenen Parteien, de facto Kräfte regieren, die nur von einer Minderheit gewählt wurden, wie kann dann behauptet werden, „das Volk“ bestimme seine Regierung? Besonders deutlich war dies bei der letzten Landtagswahl im Saarland zu sehen: Die SPD erhielt nur rund ein Viertel der Stimmen aller Wahlberechtigten, kann aber mit absoluter Mehrheit regieren – ihre Stimmen wurden faktisch mehr als verdoppelt! Drei Viertel der Wahlberechtigten haben sich hier gegen die alleinige Regierungspartei ausgesprochen. Ist das „Demokratie“?
Schließlich ist die „Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien“ (notwendigerweise) begrenzt. Ein beachtlicher Teil der Wähler zeigt durch Fernbleiben von der Wahl, dass ihm aus dieser Auswahl nichts zusagt. Diese Auswahl wird aber noch weiter eingeschränkt, indem bei den meisten Wahlen die vorhin erwähnte „Hürde“ von fünf Prozent der Wählerstimmen besteht, die eine Partei erreichen muss, damit ihre Stimmen überhaupt berücksichtigt werden. So sind es aus den zahlreichen zu einer Wahl antretenden Parteien normalerweise nur drei bis sechs, die tatsächlich in ein Parlament einziehen dürfen.
Ich zitiere weiter aus dem Text der BpB:
„Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,“
Dass die „freie Entfaltung“ durch die Corona-Maßnahmen in vielerlei Hinsicht durch die Regierung behindert wurde (Quarantäne, Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Lockdown, Testpflicht, einrichtungsbezogene Impfpflicht), ist offensichtlich. Inzwischen muss der „Klimaschutz“ als Vorwand herhalten, dass man Ihnen Ihre „freie Entfaltung“ nimmt.
„- die Volkssouveränität,“
Davon kann keine Rede sein. Zum einen, da wie eben dargestellt häufig Parteien regieren, die nicht von der Mehrheit gewählt wurden, zum anderen, da selbst grundlegende Entscheidungen (EU-Mitgliedschaft, Euro-Einführung, Migrationspolitik etc.) nicht vom Volk getroffen werden. Überdies ist die „Volkssouveränität“, bei der im Grundgesetz selbstverständlich das deutsche (Staats-)Volk gemeint ist, durch die Abgabe von Souveränität an die EU aufgegeben worden.
„- die Gewaltenteilung,“
Dass diese in der BRD nicht gegeben ist, habe ich hier dargestellt. (Und das war noch bevor sich die Verfassungsrichter mit der Bundeskanzlerin vor einer wichtigen Entscheidung zum Abendessen getroffen haben.)
„- die Verantwortlichkeit der Regierung,“
Wer Verantwortung trägt, muss für die Folgen seiner Entscheidungen und seines Handelns haften. Das gilt für einen Unfallverursacher genauso wie für einen Arzt, der einen Patienten falsch behandelt, oder für einen Hersteller, der ein gefährliches Produkt in Umlauf bringt. Hat aber jemals eine Regierung für von ihr angerichtete Schäden im eigenen Land gehaftet? Die „Verantwortlichkeit der Regierung“ steht nur auf dem Papier.
„- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,“
Damit ist wohl gemeint, dass die Organisation der Verwaltung in Gesetzen festgelegt ist. Das ist die erste Feststellung des Textes, die der Realität standhält.
„- die Unabhängigkeit der Gerichte,“
Das gehört zur Gewaltenteilung und ist ausgerechnet beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, nicht gegeben, da die Richter Mitglieder einer Partei sein können und von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, also ausgerechnet jenen Gremien, über deren Entscheidungen die Verfassungsrichter zu urteilen haben.
„- das Mehrparteienprinzip“
Das trifft zu.
„und - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.“
Damit ist es seit dem Einzug der AfD in den Bundestag im Jahr 2017 vorbei. Dieser Partei wird von Anfang an der ihr zustehende Platz im Präsidium vorenthalten, und der Haushaltsausschuss des Bundestages verweigert der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung die ihr genauso wie den anderen parteinahen Stiftungen zustehenden Fördermittel. Die älteren Parteien haben gegen die AfD eine „Brandmauer“ errichtet, die mit den demokratischen und pluralistischen Grundsätzen des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie die BpB beschreibt, bleibt somit außer der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Mehrparteienprinzip nichts übrig.
Was wir in den Ausführungen der BpB wohlweislich und, ich wage zu behaupten: böswillig nicht erfahren, ist die Tatsache, dass das Grundgesetz eine nicht nur repräsentative, sondern auch direkte Demokratie vorsieht (Art. 20, 2):
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Also: Nicht nur in Wahlen, auch in Abstimmungen soll das Volk seine Herrschaft ausüben. Abstimmungen sind jedoch extrem selten und meist auf die kommunale Ebene beschränkt. Freilich sagt das Grundgesetz nichts darüber, wie oft und auf welcher Ebene Abstimmungen abzuhalten sind. So mag eine Handvoll Abstimmungen innerhalb vieler Jahre etwa über den Bau eines Bahnhofes oder Flughafens dem Wortlaut des Artikels Genüge tun, aber seinem Geist mit Sicherheit nicht.
Eine vollständig direkte Demokratie existiert nirgends auf der Welt; auch nicht in unserem Nachbarland Schweiz, wo es zwar regelmäßig Volksabstimmungen gibt, aber gleichwohl ein Parlament die Bevölkerung repräsentiert.
Volksabstimmungen haben nicht nur den Vorteil, dass die Bürger konkrete Sachentscheidungen (statt nur die für eine Partei oder Person) fällen können, sondern auch den, dass die Mehrheit tatsächlich eine Mehrheit ist – zumindest derjenigen, die sich beteiligt haben. Es gibt bei Abstimmungen keine Fünf-Prozent-Hürde, die Stimmen faktisch für ungültig erklärt – wobei selbstverständlich auch eine repräsentative Demokratie ohne eine solche Hürde möglich wäre.
Dem demokratischen Geist widerspricht auch der faktische „Fraktionszwang“. Laut Grundgesetz (Art. 38) sind die Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. In der Praxis sieht es aber so aus, dass sich die allermeisten Abgeordneten einer „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen und so abstimmen wie es die Parteiführung vorgibt, um keine Nachteile für ihre Karriere in Kauf nehmen zu müssen. Beispielsweise wäre bei so gegensätzlichen Parteien wie den Grünen und der FDP in der aktuellen Regierungskoalition zu erwarten, dass deren Abgeordnete bei den meisten Entscheidungen auch gegensätzlich abstimmen. Die FDP würde dann eher so abstimmen wie die Oppositionsparteien,* und die Pläne von SPD und Grünen (die sich in vielen Punkten einig sind), fänden keine Mehrheit. Die FDP-Führung fühlt sich jedoch ihren Koalitionspartnern verpflichtet und sieht sich als kleinste der Regierungsparteien gezwungen, sich mit minimalen Korrekturen des rot-grünen Kurses zufriedenzugeben und den so verhandelten Kompromissen zuzustimmen, auch wenn sie den eigenen Grundsätzen widersprechen. Dies verlangt sie auch von jedem einzelnen ihrer Abgeordneten, und die meisten machen das böse Spiel mit, unterwerfen sich also den „Weisungen“, an die sie laut Grundgesetz gerade nicht gebunden sind. Die Wähler dieser Partei werden damit betrogen, denn sie wollten eine liberale Politik und würden selbst ganz anders abstimmen. Würde jeder Abgeordnete so abstimmen wie es das Grundgesetz vorsieht, also wie er es vor seinem „Gewissen“ für richtig hält, würden manche Entscheidungen im Bundestag anders ausfallen, und zwar eher so wie es dem Willen der Bevölkerungsmehrheit entspricht.
*Tatsächlich aber hat die CDU/CSU in der laufenden Legislaturperiode bereits über hundertmal in Übereinstimmung mit der Regierung abgestimmt, was sie als Scheinopposition entlarvt – und angesichts ihrer eigenen Regierungspolitik unter Merkel, dem Trojanischen Pferd der DDR, auch nicht überrascht.
Sogar das deutsche Grundgesetz selbst ist nicht demokratisch entstanden, sondern wurde von 65 nicht vom Volk gewählten Personen, dem sogenannten Parlamentarischen Rat, unter Aufsicht der westlichen Siegermächte erstellt. Tatsächlich war es nur als Provisorium vorgesehen, denn der letzte Paragraph 146 sagt:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das ist bekanntlich nie geschehen, und die allmähliche Übertragung staatlicher Souveränität an die EU lässt befürchten, dass es niemals so weit kommen wird.
Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass unsere bundesdeutsche Demokratie nicht so funktioniert, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist. Deutlicher ausgedrückt:
Das deutsche Volk wird von seinen Regierungen seit nunmehr drei Generationen um seine ihm grundgesetzlich zustehenden Mitbestimmungsrechte ebenso betrogen wie um eine demokratisch legitimierte Verfassung.
2. Demokratie – Freiheit – Gerechtigkeit
Würde unsere Demokratie aber entsprechend dem Grundgesetz funktionieren – wäre sie dann freiheitlich? Mit anderen Worten: Gäbe es eine tatsächliche Gewaltenteilung und würden möglichst viele Entscheidungen durch Volksabstimmungen getroffen, hätten wir dann eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“?
Das Problem der Demokratie wird in einem Bonmot deutlich, das manchmal Benjamin Franklin oder Thomas Jefferson zugeschrieben wird, aber möglicherweise eine neuere Erfindung darstellt und in verschiedenen Varianten zu finden ist. Eine davon lautet:
„Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Mittagessen gibt.“
Wenn Sie es auf die menschliche Ebene übertragen möchten, können sie auch zwei Kannibalen und einen Missionar nehmen. Ebenso könnte man sagen: Demokratie ist, wenn zwei Geimpfte und ein Ungeimpfter über die Impfpflicht abstimmen. Oder: Demokratie ist, wenn zwei Leistungsempfänger und ein Steuerzahler über Sozialleistungen abstimmen. Demokratie in diesem Sinn ist es auch, wenn zwei Räuber entscheiden, dass der von ihnen Überfallene seine Geldbörse herauszugeben hat.
Diese Beispiele zeigen, dass der Wille der Mehrheit nicht automatisch zu Gerechtigkeit führt. Es ist nicht gerecht, wenn das Schaf bzw. der Missionar verspeist wird. Es ist nicht gerecht, wenn jemand zur Aufnahme einer (noch dazu potenziell schädlichen) Substanz in seinen Körper gezwungen wird. Es ist nicht gerecht, wenn jemand gezwungen wird, mit seinem rechtmäßig erarbeiteten Geld andere ihm fremde Personen mit zu ernähren. Es ist nicht gerecht, wenn jemand bestohlen wird.
Demokratie kann wie jede andere Herrschaftsform zum Begehen von Ungerechtigkeiten missbraucht werden.
Und da – erinnern wir uns an den Anfang dieses Beitrags! – eine Demokratie eben ein kratos, eine Herrschaft ist, kann sie nicht freiheitlich sein. Wo jemand herrscht, gibt es auch jemanden der beherrscht wird. Wer beherrscht wird, ist nicht frei.
Eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist ein Widerspruch in sich.
Aber – was ist Gerechtigkeit überhaupt? In der Beurteilung der vier oben genannten Situationen als ungerecht würde mir wohl jeder zustimmen. Und doch: Schafe und andere Tiere werden in unserer Gesellschaft gesetzeskonform geschlachtet und verzehrt (was natürlich daran liegt, dass der Gesetzgeber Tieren kein grundsätzliches Lebensrecht zugesteht), und einen Missionar zu schlachten ist bei Kannibalen zweifellos ebenfalls gesetzeskonform; eine Impfpflicht zumindest für bestimmte Berufsgruppen hatte eine Mehrheit im Bundestag und Umfragen zufolge zeitweise sogar in der Bevölkerung; und zur finanziellen Umverteilung im Sozialstaat gibt es einen großen Konsens, obwohl sie prinzipiell nichts von einem Straßenraub unterscheidet.
Weshalb erscheinen uns offensichtliche Ungerechtigkeiten als gerecht, wenn sie vom Staat erlaubt oder begangen werden? Ein Widerspruch, nicht wahr? Es scheint ein großes Wahrnehmungsproblem bei dem zu geben, was in unserer Gesellschaft geschieht. Aber versuchen wir, uns dem Begriff „Gerechtigkeit“ zu nähern!
Nach dem Wunsch derjenigen, welche die Gesetze schreiben, sollen wir glauben: Gerecht ist, was im Gesetz steht. Wenn dem so wäre, müssten Gesetze, weil gerecht, unantastbar sein, weder geändert noch kritisiert werden. Da jedoch ein großer Teil der politischen Arbeit darin besteht, Gesetze zu ändern und neu zu beschließen (oder, höchst selten, sie abzuschaffen), kann dieses Prinzip offenbar nicht zutreffen. Auch unterscheiden sich Gesetze von Staat zu Staat, ja sogar von Bundesland zu Bundesland. Gerechtigkeit kann aber in Ulm (Baden-Württemberg) keine andere sein als in Neu-Ulm (Bayern). Gesetz und Gerechtigkeit sind also verschiedene Dinge. Gesetze können ungerecht sein; und dazu müssen wir nicht mit dem Finger beispielsweise auf den Iran oder Nordkorea zeigen, sondern können uns an die eigene Nase fassen.
Wer bestimmt aber, was gerecht ist? Religiöse Menschen berufen sich auf göttliche Gesetze. Da es aber verschiedene Religionen mit verschiedenen Gesetzen gibt, die natürlich jeweils irgendwann von Menschen erdacht und aufgeschrieben wurden, kann auch das kein gültiger Maßstab sein.
Ist gerecht, was die Mehrheit befindet? Wie wir gesehen haben, kann eine Abstimmung ebenfalls zu Resultaten führen, die unmittelbar als „nicht gerecht“ empfunden werden. Das liegt daran, dass sich viele Menschen bei solchen Entscheidungen gar nicht an einem Gerechtigkeitsbegriff, sondern schlicht am eigenen Vorteil orientieren. Erleichtert wird es ihnen dadurch, dass sie überhaupt darüber abstimmen dürfen. Denn wäre die gerechte Lösung von vornherein klar, so muss es scheinen, dürfte es doch keine Abstimmung darüber geben! Wer nun beispielsweise Sozialleistungen vom Staat bezieht, wird eher für eine Partei stimmen, die eine Ausweitung dieser Leistungen verspricht, als jemand, der das über seine Steuern mitfinanzieren muss. Dabei kann auch ein und derselbe Mensch seine Meinung ändern, sobald sich seine persönliche Situation geändert hat. So kann jemand zunächst für eine Impfpflicht sein, später aber dagegen, wenn er schwere Nebenwirkungen zu spüren bekommt. Auf diesem Wege kommen wir der Gerechtigkeit also auch nicht näher.
Natürlich haben sich Menschen von je her Gedanken darüber gemacht, worin Gerechtigkeit besteht, und sie sind dabei immer wieder auf die sogenannte „Goldene Regel“ gekommen, die im Volksmund lautet: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“ Oder positiv formuliert in der Bibel: „Und wie ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, also tut ihnen gleich auch ihr“ (Lk. 6,31). Etwas komplizierter, und bereits mit einem Staatswesen im Blick, hat es Immanuel Kant in seinem „Kategorischen Imperativ“ ausgedrückt: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785).
Die „Goldene Regel“ zeigt, dass Gerechtigkeit zwar nur im subjektiven Empfinden angelegt sein kann, dass sie aber gleichzeitig erfordert, wie es Kant verdeutlicht, dies von der eigenen Situation und Person unabhängig zu machen. Die Wölfe (bzw. Kannibalen) müssen sich also fragen: Können wir wollen, dass eine Mehrheit über Leben und Tod einer Minderheit entscheidet, wo wir uns doch auch einmal in der Minderheit befinden können? Der Befürworter einer Impfpflicht muss sich fragen: Kann ich wollen, dass eine Impfung verpflichtend ist, wenn es eine Impfung geben kann, die für mich eine Gefahr darstellt, und die vielleicht sogar in böser Absicht verabreicht wird? Der Sozialhilfeempfänger muss sich fragen: Kann ich es befürworten, auf Kosten anderer zu leben, wenn ich vielleicht einmal selbst zu Geld komme und dann für andere bezahlen soll? Der Dieb muss sich fragen: Darf ich stehlen, wenn ich ein andermal der Bestohlene sein kann?
Diesen Situationen ist eines gemeinsam: Die jeweiligen Personen möchten über ihr Leben, ihre Gesundheit und ihr Eigentum selbst entscheiden. Sie empfinden die innere Gewissheit, dass sie sich selbst und sonst niemandem gehören. In diesem Prinzip des „Selbsteigentums“ ist freilich inbegriffen, dass die Selbstbestimmung dort ihre Grenze haben muss, wo das Selbsteigentum eines Anderen beeinträchtigt wird.
„Selbsteigentum“ unterscheidet sich vom bekannten Eigentumsbegriff nur insofern als sich dieser auf materielle Besitztümer beschränkt und die Person als solche nicht mit einschließt. Die Maxime „Respektiere das Eigentum anderer Menschen!“ ist unvollständig, wenn man den Menschen als solchen, sein Leben und seine Gesundheit nicht mitdenkt. Dabei ist immer der Handelnde bzw. handeln Wollende in der Pflicht. So hat etwa bei einer nächtlichen Ruhestörung nicht derjenige, der schlafen will, Rücksicht zu nehmen, sondern derjenige, der den Lärm verursacht. Das ist eigentlich selbstverständlich, wird aber bei den allsommerlich entstehenden Diskussionen über lautstarkes Feiern in Parks von der Politik regelmäßig ignoriert, indem von einem „Interessensausgleich“ geschwafelt wird. Den kann es hier genausowenig geben wie bei einem Raubüberfall.
Weil das Bewusstsein des Rechts auf Selbstbestimmung offenkundig von jedem Menschen empfunden wird, also natürlicherweise angelegt ist, spricht man vom „Naturrecht“, im Gegensatz zu dem von Menschen gesetzten Recht. Dieses Naturrecht kann als allgemeiner Grundsatz der Gerechtigkeit gelten.
Wenn also erstens Gerechtigkeit Selbstbestimmung, verbunden mit dem Respekt vor der Selbstbestimmung anderer, bedeutet, und wenn zweitens, wie es zumindest in unserem westlichen Kulturkreis kaum jemand mehr in Frage stellt, die Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten geboren werden, dann ist nicht zu rechtfertigen, dass die einen über die anderen herrschen. Jedes auf Herrschaft gründende Gesellschaftssystem ist zwingend ein Unrechtssystem.
Der Vorteil der Gesetze, dass sie (im Idealfall) für alle gleichermaßen gelten, erweist sich letzten Endes als Nachteil, weil er die Interessen des Individuums nicht berücksichtigt. Oliver Janich vergleicht das in seinem Buch „Das Kapitalismus-Komplott“ mit einer Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Reisezielen, die in einen Bus gesteckt werden und dann dorthin fahren müssen, wofür sich die Mehrheit nach einer Abstimmung entscheidet. Stattdessen könnte doch jeder mit einem eigenen Fahrzeug dorthin fahren, wohin er möchte!
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass eine freiwillige und begrenzte Unterwerfung, die für einen bestimmten, von beiden Seiten anerkannten Zweck notwendig erscheint, etwa beim Militär, in einem Arbeitsbetrieb, im Verhältnis von Lehrer und Schüler oder Dirigent und Orchester, selbstverständlich nicht gegen das naturrechtliche Herrschaftsverbot verstößt. Eine solche Unterwerfung kann auch jederzeit aufgekündigt werden. Ein Staatsbürger hat diese Wahl nicht. Allenfalls könnte er auswandern, um sich dann aber einem anderen Staat bzw. dessen Regierung unterwerfen zu müssen.
Demokratie ist das kleinste Übel unter den Herrschaftsformen – aber sie ist offenbar nicht die beste und gerechteste Gesellschaftsform.
Der eingangs genannte Konsens, dass die Demokratie die beste Gesellschaftsform sei, impliziert somit stillschweigend, dass es eine Gesellschaft ohne Herrschaft nicht geben könne. Um uns in diesem Glauben zu belassen, werden hierzulande Kritiker der Regierung und des politischen Systems als „Verfassungsfeinde“ beobachtet, verfolgt und, wenn sich ein willfähriger Richter findet, bestraft. Erst vor kurzem hat man die „Delegitimierung des Staates“ als neuen Grund verfassungsrechtlicher Verfolgung erfunden. Es wird behauptet, Regierungskritiker wollten uns die „Freiheit“ nehmen. Doch „welche Freiheit?“ muss man nach dem bisher Gesagten fragen. Und wodurch ist ein Staat legitimiert? Haben Sie einen Vertrag unterschrieben, dass der Staat bzw. die jeweilige Regierung Sie beherrschen darf? Warum sollten Sie sich als heute lebender Mensch einem von 65 inzwischen verstorbenen Personen geschriebenen und von Besatzern beeinflussten Grundgesetz unterwerfen? Was haben Sie damit zu tun? Man muss kein „Reichsbürger“ sein, um die Legitimation eines auf Herrschaft beruhenden Staates in Frage zu stellen – es ist schlicht eine Sache der Logik. Übrigens haben die bundesdeutschen Parlamente das Grundgesetz bereits häufig geändert. Waren das alles „Delegitimierer“, die man hätte einsperren sollen?
Wohlgemerkt: Das bedeutet nicht, dass alles am Grundgesetz schlecht sei und man nicht vielen seiner Inhalte zustimmen könne. Vielmehr – man vergleiche das am Ende des ersten Abschnitts Gesagte – ist festzustellen, dass das Grundgesetz besser ist als die reale Gestaltung unserer bundesdeutschen Demokratie!
In Wahrheit möchte denn auch die große Mehrheit der Regierungskritiker nicht weniger, sondern mehr Freiheit und eine bessere Beachtung des Grundgesetzes! Schließlich kritisieren sie ja die Beschränkungen von Freiheit beispielsweise durch die Energiewende oder die Corona-Maßnahmen. In satanischer Umkehrung werden aber gerade diese Kritiker als „Feinde der Freiheit“ diffamiert, werden Parteien, die sich für mehr direkte Demokratie aussprechen als „undemokratisch“ bezeichnet – von eben jenen Politikern, die ihren Beruf vor allem darin zu verstehen scheinen, Freiheiten einzuschränken, und von jenen Journalisten, die ihre Aufgabe darin sehen, freiheitsbeschränkende Forderungen der Politik und die zu diesem Zweck erfundenen Panikszenarien und Lügen propagandistisch zu unterstützen. Demonstranten hingegen, die nach noch mehr Bevormundung rufen, wie „Fridays for Future“ (ich erinnere immer wieder gerne daran: FFF = 666 = satanische Zahl des Antichristen der Bibel), sind der Regierung willkommen. Der Präsident des Verfassungsschutzes sah nicht einmal in den Straftaten der „Letzten Generation“ etwas Bedenkliches.
3. Erste Schritte für eine bessere Demokratie
Bevor wir große Pläne schmieden, lassen Sie uns zunächst kleinere Brötchen backen! Wie könnte man die repräsentative Parteiendemokratie verbessern, ohne an ihren Prinzipien zu rütteln?
- Die Fünf-Prozent-Hürde wird abgeschafft, es gibt nur noch die bisherige „Zweitstimme“, d.h. die Stimme für eine Partei (die gleichwohl bestimmte Kandidaten in den Wahlbezirken aufstellen kann). In einem Parlament von beispielsweise 500 Sitzen entsprechen 0,2 Prozent der Wählerstimmen einem Sitz. Durch Rundungen kann die tatsächliche Zahl der Parlamentarier geringfügig von den 500 abweichen. Es gibt keine „Regierung“ und „Opposition“ im bisherigen Sinn, sondern diese ca. 500 Personen bilden gewissermaßen die proportional zu den Wählerstimmen zusammengesetzte Regierung. Koalitionsverhandlungen, bei denen sich die Beteiligten, insbesondere die kleineren Partner „verbiegen“ müssen, um Anteil an der Macht zu erhalten, entfallen. Da auch die bisherigen „Erststimmen“ entfallen, welche das komplizierte und schließlich vom Bundesverfassungsgericht in der noch bei der vorigen Bundestagswahl (2021) gültigen Form für grundgesetzwidrig (!) erklärte System von Ausgleichs- und Überhangmandaten notwendig machten, würde durch entsprechende Regularien sichergestellt werden, dass die verschiedenen Regionen des Landes durch die Abgeordneten repräsentativ vertreten sind.
- Die Parteien haben Anspruch auf Ministerämter entsprechend ihrem Stimmenanteil. Gibt es beispielsweise zehn Minister, dann hat eine Partei, die zehn Prozent der Stimmen erreicht, Anspruch auf ein Ministeramt. Die stärkste Partei darf sich als erste ein Amt aussuchen, die zweitstärkste als zweites etc. Hat die letzte berechtigte Partei ihr Amt ausgesucht und sind noch Ämter übrig, darf die stärkste Partei wieder mit der Auswahl beginnen.
- Ausschüsse werden wie bisher entsprechend der Stärke der Parteien besetzt.
- Abstimmungen erfolgen ohne Fraktionszwang, sind damit weniger vorhersehbar und entsprechen mit höherer Wahrscheinlichkeit dem Volkswillen. Wie man das auch durchsetzen kann, wäre freilich noch zu überlegen.
- Ein Bundeskanzler dürfte überflüssig sein, ein Bundespräsident um so mehr. Möchte man die Ämter beibehalten, dann sollte deren Wahl durch das Volk erfolgen.
Dies wäre ein erster Schritt im Rahmen der repräsentativen Parteiendemokratie. Eine Beteiligung des Volkes in direkten Abstimmungen über wichtige Sachfragen sollte natürlich, wie vom Grundgesetz vorgesehen, ebenfalls stattfinden. Und ob Parteien wirklich notwendig sind, lässt sich diskutieren.
4. Wie kann eine freie Gesellschaft aussehen?
Der eben genannte Vorschlag würde unser System demokratischer machen, ohne es prinzipiell zu verändern; doch wie wir festgestellt haben, ist eine Demokratie, auch eine „direkte“, nicht freiheitlich. Wie kann eine freie Gesellschaft aussehen? Kann sie überhaupt ein „Staat“ sein?
Das Prinzip einer freiheitlichen Gesellschaft nennt sich „Libertarismus“. Manchmal wird dafür auch der Begriff „Liberalismus“ verwendet, aber das ist missverständlich, da letzterer nur eine Strömung innerhalb einer strukturell unfreien Gesellschaft meint, die sich vor allem auf Fragen der moralischen Lebensführung oder auch auf eine freie Marktwirtschaft bezieht. Dieser Liberalismus wiederum ist nicht mit dem angelsächsischen „liberalism“ zu verwechseln, der durch sozialistische Vorstellungen, Quoten, Sprachregelungen und Verfolgung Andersdenkender im Gegenteil Unfreiheiten schafft. Inzwischen scheint sogar die FDP nicht mehr genau zu wissen, ob sie liberal im deutschen oder liberal (englisch ausgesprochen) im angelsächsischen Sinn ist.
Minarchismus – Anarchismus – Anomismus
Im Libertarismus sind zwei wesentliche Strömungen zu unterscheiden: Der Minarchismus und der Anarchismus.
Der Minarchismus strebt einen „Minimalstaat“ an, auch „Nachtwächterstaat“ genannt, der sich auf die Garantie innerer (Polizei und Justiz) und äußerer (Militär) Sicherheit beschränkt. Wenn man sieht, wie wenig die BRD für diese Dinge ausgibt, im Vergleich insbesondere zu den Sozialausgaben, kann man sich ausrechnen, dass die Steuern auch dann auf einen Bruchteil gesenkt werden könnten, wenn die Sicherheitsausgaben doppelt so hoch wären wie heute (was sie wohl auch sein müssten, um ihren Zweck zu erfüllen).
Der Anarchismus dagegen lehnt jede auf Herrschaft beruhende staatliche Organisation ab. Der Begriff ist indes durch eine andere Verwendung in der Alltagssprache diskreditiert worden. Mit „Anarchie“ verbindet man Gesetzlosigkeit und Gewalt, und in diesem Sinne habe ich den Begriff selbst in meinen popularmusikkritischen Schriften verwendet, indem ich darauf hinwies, dass der Konsum aggressiver Musik („Gewaltmusik“), zu „anarchischem“ Verhalten führen kann. Ich habe dies im Bewusstsein des allgemeinen Sprachgebrauches getan; doch wörtlich übersetzt heißt Anarchie (archē und kratos bedeuten beide u.a. „Herrschaft“) eben „Herrschaftslosigkeit“, nicht „Gesetzlosigkeit“, die man als „Anomie“ (von nomos = Gesetz) bezeichnen müsste. Freilich kann man argumentieren: Wenn kein Gesetz anerkannt wird, wird auch keine Herrschaft anerkannt. Insofern ist Anomie immer auch Anarchie, aber Anarchie muss keine Anomie sein. (Wie man hier erkennen kann, bedeutet „-ismus“ jeweils das Prinzip und die Theorie, „-ie“ den Zustand und die Praxis.)
In der Anarchie können Strafverfolgung und -ahndung durch konkurrierende private Gesellschaften ausgeübt werden (vgl. Oliver Janich: Sicher ohne Staat). Das erscheint zunächst gewöhnungsbedürftig – doch ist ein diesbezügliches Monopol des Staates, noch dazu mit der bundesdeutschen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften und der politischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes automatisch effektiver und gerechter? Wir müssen nur an die vielen „Skandalurteile“ denken, die zwar „im Namen des Volkes“ gesprochen werden, aber von der Mehrheit dieses Volkes nicht als gerecht und angemessen erachtet werden. Von der notorisch niedrigen Aufklärungsquote bei Straftaten ganz zu schweigen.
Es ist wichtig, zu verstehen, dass der Libertarismus eine im Grundsatz andere Qualität hat als die verschiedenen „Archien“ und „Kratien“, dass er auch nicht einfach irgend eine andere Ideologie ist.
Das Wesen von Herrschaftsformen und Ideologien besteht nämlich darin, dass sie ihre Vorstellungen anderen aufzwingen wollen: Alle sollen nach der jeweiligen Ideologie und ihren Gesetzen leben. Im Libertarismus dagegen ist jeder – unter Einhaltung der „Goldenen Regel“ – frei. Es ist sogar Kommunismus möglich – in kleinen Gemeinschaften, denen man freiwillig beitritt und die man jederzeit wieder freiwillig verlassen kann, wie etwa die Kibbuzim in Israel. Man kann konservativ leben oder progressiv, kann jeder beliebigen Religion angehören, darf lieben und hassen wen man möchte, jede Meinung äußern. Insofern könnte man sagen: Der Libertarismus ist die einzige Ideologie, die keine ist. Im Libertarismus gibt es keine Denkverbote. Handlungsverbote gibt es durchaus – aber nur insoweit als sie unbedingt erforderlich sind, um die Einhaltung der „Goldenen Regel“ zu gewährleisten und Sie und mich vor Übergriffen zu schützen.
Somit kann jeder, wo auch immer er politisch steht, libertär sein, wenn er sich nur zur Freiheit bekennt. Das ist auch der Grund, warum sich in der Opposition gegen den immer repressiver werdenden Staat, bei Demonstrationen gegen Grundrechtseinschränkungen oder gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete Linke und Rechte Seite an Seite wiederfinden. Natürlich gibt es, und zwar mehrheitlich, ebenso Linke und Rechte, die staatliche Repression – jeweils mit anderer Stoßrichtung – befürworten. Wir haben es hier einfach mit einer anderen Dimension zu tun: Freiheit gegen Bevormundung. Weil dieses Thema immer mehr an Relevanz gewinnt, ist bisweilen zu hören, die politischen Begriffe „links“ und „rechts“ hätten sich überlebt. Wenn man „links“ mit „sozialistisch“ gleichsetzt, befindet sich das freilich im Widerspruch zu einer freiheitlichen Ordnung. Zur grundsätzlichen Problematik dieser Begriffe bzw. ihrer Verwendung im politischen Diskurs habe ich mich an anderer Stelle geäußert.
Soweit ich sehe, gibt es vier große Irrtümer, welche die allgemeine Akzeptanz des Libertarismus verhindern:
1. „There is free lunch.“ Es gibt etwas kostenlos.
Die Wahrheit, und das ist ein geflügeltes Wort unter Libertären, lautet: „There is no free lunch.“ Das bedeutet: Auch scheinbar „kostenlose“ Leistungen müssen von irgendjemandem erbracht oder bezahlt werden. Das können Sozialleistungen sein, Corona-Beihilfen, Preisbremsen oder das 9-Euro-Ticket. Am Beispiel des „free lunch“: Wenn Sie zum Mittagessen eingeladen werden, muss es ja doch irgendjemand zubereiten und bezahlen – nur Sie sind es glücklicherweise nicht. Auf freiwilliger Basis ist das natürlich in Ordnung. Aber was würden Sie sagen, wenn man Ihnen im Restaurant eine doppelte Rechnung präsentierte, mit der Begründung, Sie müssten auch das Essen für die Person finanzieren, der am Nebentisch sitzt?
2. „Je weniger die Reichen haben, desto mehr haben die Armen.“ Das entspricht einem Aphorismus des kommunistischen Autors Bertolt Brecht: „Reicher Mann und armer Mann standen da und sah’n sich an. Da sagt der Arme bleich: Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.“
Diesem Irrtum liegt die Vorstellung zugrunde, dass es eine feststehende Menge an Wohlstand zu verteilen gibt. Doch je mehr die Reichen besitzen, desto mehr Arbeitsplätze können sie schaffen – direkt durch Investitionen, indirekt durch ihren Konsum. Dadurch werden folglich auch die Armen reicher. Umverteilung von Reich nach Arm bewirkt, dass Leistung unattraktiver und Leistungsverweigerung attraktiver wird, und das um so mehr, je größer diese Umverteilung ist. Daraus ergibt sich als logische Folge, dass weniger produziert wird und der Wohlstand sinkt: Der „Kuchen“, der verteilt werden kann, wird kleiner. Das ist nicht nur Theorie, sondern im menschlichen Wesen verankert und vielfach durch die sozialistischen Diktaturen bestätigt, die mit ihrer Gleichmacherei nicht allgemeinen Wohlstand, sondern allgemeine Armut geschaffen haben. Das von manchen geforderte „bedingungslose Grundeinkommen“ würde das noch verschärfen.
Linke sprechen paradoxerweise von einer stattfindenden Umverteilung von Arm nach Reich. Tun sie das, weil Reiche ausnahmsweise einmal durch eine politische Entscheidung weniger zahlen müssen als vorher, ist das natürlich Unsinn. Sie bekommen nichts, sondern werden nur etwas weniger ausgeraubt. Von einer Umverteilung von Arm nach Reich kann man aber dann in gewissem Sinn sprechen, wenn der Staat Unternehmen mit Steuergeldern subventioniert (was er freilich meist dann macht, wenn die betreffenden Unternehmen gerade nicht reich, sondern in finanziellen Schwierigkeiten sind), oder wenn der Staat bisweilen sinnlose und später sogar wieder vernichtete Waren auf Kosten der Bürger in Massen einkauft (Impfdosen, Schutzmasken); oder wenn er die Bürger zum Kauf bestimmter Dinge zwingt (Rauchmelder, Wärmepumpen). Allerdings wird in diesen Fällen doch eine, wenn auch oft unerwünschte, Gegenleistung geliefert. (Ich wünschte, die Regierung würde einige Millionen Exemplare meiner Bücher bestellen und dann an die Bevölkerung verteilen … Sie würden jedenfalls weniger Schaden anrichten als die mRNA-„Impfungen“.)
3. „Im Libertarismus wird Bedürftigen nicht geholfen.“
Im Libertarismus wird Bedürftigen nicht durch Zwangsumverteilung geholfen – wohl aber durch freiwillige Unterstützung durch Wohlfahrtsorganisationen wie Religionsgemeinschaften, Vereine oder Stiftungen und durch Privatpersonen, die selbstverständlich in einer freien Gesellschaft weiterhin möglich ist; ja sogar eher möglich, weil die Steuerlast entfällt oder sich zumindest wesentlich verringert. Der Libertarismus verhindert natürlich nicht die Ungleichheit von Ungleichem; was er verhindert, ist Ungerechtigkeit; er setzt den Rahmen, ist gewissermaßen die „Pflicht“. Aber es gibt auch die „Kür“ – Hilfsbereitschaft, Mitleid, Nächstenliebe; alles Dinge, die übrigens nur echt sind, wenn sie nicht erzwungen, sondern freiwillig erbracht werden.
Interessanterweise lässt sich auch das naturrechtlich begründen: Zwar streben wir nach Wohlbefinden und Besitz und spüren im Innersten, dass uns das niemand nehmen darf, aber haben wir einen Anspruch darauf, dass es uns jemand gibt? Was empfinden Sie, wenn Ihnen jemand hilft? Denken Sie: „Recht so, das war seine Pflicht!“ und gehen dann Ihrer Wege? Nein, ich wage zu behaupten, dass Sie Dankbarkeit und Beschämung empfinden, und zwar um so größere, je größer Ihre Notlage und je größer das Opfer des Helfenden war. Vermutlich werden Sie sogar das Bedürfnis verspüren, dem Helfer Ihrerseits etwas Gutes zu tun, sich zu „revanchieren“. Und genau diese Dankbarkeit beweist, dass die Hilfe nicht selbstverständlich war; nichts, worauf Sie natürlicherweise ein Anrecht hatten. Dies gilt jedenfalls für den „natürlichen“ zwischenmenschlichen Umgang. Denn wie bei der Beurteilung von Gerechtigkeit, so verändert sich auch hier die Wahrnehmung, wenn man einem „Staat“ gegenübersteht. Dann führt eine einmal erhaltene Hilfe oftmals zu immer mehr Forderungen.
4. „Im Libertarismus gibt es keinen Umwelt- und Tierschutz.“
Das Eigentumsrecht erlaubt jedem, gegen Beeinträchtigung seines Besitzes und seines Körpers beispielsweise durch Verschmutzung und Vergiftung vorzugehen. Es wird also auch im Libertarismus Umweltschutz geben.
Die Frage von Tierrechten ist durch den Libertarismus an sich ebenso wenig zu beantworten wie durch jede andere Gesellschaftsform. Der Libertarismus regelt das Verhältnis von Individuen untereinander – welche Individuen das sind, ist eine ethische Entscheidung. Als selbstverständlich wird angenommen, dass das Selbsteigentum für alle erwachsenen Menschen gilt, die ihre Rechte selbst wahrnehmen und verteidigen können. Man wird es aber auch Kindern zugestehen, so weit es irgend möglich ist. Da das Selbsteigentumsrecht auf den Bedürfnissen des Individuums nach Überleben, Wohlbefinden und persönlichem Besitz beruht und zumindest die beiden ersten dieser Bedürfnisse offensichtlich auch bei Tieren vorhanden sind, wären auch sie in die „Goldene Regel“ einzubeziehen. Es gibt unter Libertären hier jedoch ebenso unterschiedliche Ansichten wie bei der Frage nach den Rechten ungeborenen menschlichen Lebens. Das ist indes wie gesagt kein Mangel des Libertarismus, sondern muss in jeder Gesellschaftsform verhandelt werden.
Nun leben wir in einer Welt der Staaten. Zwar möchten die „Eliten“ diese langfristig zugunsten einer Weltregierung abschaffen, aber dann hätten wir eben einen „Weltstaat“, der im Prinzip genauso organisiert wäre wie ein Nationalstaat: Eine Weltregierung, mehr oder weniger demokratisch gewählt (oder auch nicht?), würde über die Völker herrschen. Und wie die Schriften des Weltwirtschaftsforums (WEF), allen voran die von Klaus Schwab und Thierry Malleret verfassten Bücher Covid 19 – Der große Umbruch (2020) und Das große Narrativ (2022), zeigen, wird sich diese Weltregierung eher an einem autoritären Überwachungsstaat wie China als an einer zumindest in Teilen direkten Demokratie wie der Schweiz orientieren.
Würde man nun beispielsweise in Deutschland beschließen, den „Staat“ abzuschaffen – wie sähe das in der Praxis aus? Das ehemalige Staatsgebiet wäre nach wie vor von anderen Staaten umgeben und müsste sich diesen gegenüber abgrenzen. Ohne Militär wäre das Gebiet leichte Beute für die Begehrlichkeiten der Nachbarn.
Indes gibt es einen Versuch, libertäre Gemeinschaften in kleinem Rahmen zu etablieren, nämlich die sogenannten freien Privatstädte. In Deutschland ist so etwas – wenig überraschend – nicht möglich, und die Kapazitäten der wenigen im Entstehen begriffenen Städte sind begrenzt. Auch stehen sie unter dem Risiko, dass ihnen durch eine neue Regierung der Staaten, auf deren Gebiet sie sich befinden, ihre Freiheiten wieder entzogen werden.
Also stellen wir uns realistischer einen Minimalstaat vor, der sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränkt. Stellen wir uns vor, in Deutschland erhielte eine libertäre Partei die absolute Mehrheit im Bundestag, und dieser beschlösse sogar mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit, das Provisorium „Grundgesetz“ durch eine libertäre Verfassung zu ersetzen, nach welcher der Staat nur für innere und äußere Sicherheit zuständig ist, die Freie Marktwirtschaft gilt und Gesetze auf ein Mindestmaß beschränkt werden, orientiert am Prinzip des Selbsteigentums.
Was würde geschehen? Viele Menschen, die es gewohnt waren, auf Staatskosten, d.h. auf Kosten der Leistungsträger zu leben, oder zumindest mehr herauszubekommen als sie einzahlen, wären mit der ihnen nun zufallenden Eigenverantwortung unzufrieden. Da es in einem Minimalstaat keine staatliche Rentenversicherung gibt, würden die bisher eingezahlten Beiträge – soweit vorhanden! – zwar sofort ausgezahlt werden. Insbesondere jüngere Menschen, die noch wenig oder nichts eingezahlt haben, würden aber zunächst in ein „Loch“ fallen. Mittelfristig würde ein Minimalstaat zwar für fast alle eine Verbesserung der Lebensverhältnisse bringen, doch die Forderungen nach einer Rückkehr zum Sozialstaat kämen vermutlich schneller als der freiheitliche Wohlstand, der sich nach einem „Neustart“ erst aufbauen muss. Da der Staat als solcher weiterhin eine gewählte Regierung hätte, müssten sich Politiker nach wie vor um die Gunst der Wähler bemühen. Also werden einige der Politiker versprechen, es mit den libertären Grundsätzen nicht mehr so genau zu nehmen und einen Teil der Steuereinnahmen (die es nach wie vor gäbe, da Polizei, Justiz und Militär finanziert werden müssen), für soziale Zwecke zu verwenden. Das wäre nach der neuen libertären Verfassung zwar nicht möglich, aber nach einer gewissen Zeit würde sich auf Druck der Bevölkerung eine Mehrheit finden, um das wieder zu ändern. Mit anderen Worten: Eine libertäre Verfassung könnte sich aufgrund der menschlichen Schwäche, mehr auf den persönlichen Vorteil als auf das Gerechtigkeitsprinzip zu achten, nicht lange halten.
Auch verschiedene Lobbygruppen würden sich zu Wort melden und gute Gründe finden, warum ausgerechnet sie unter Umgehung des Freien Marktes vom Staat unterstützt oder privilegiert werden sollten. Das hat dann irgendetwas mit Moral oder Systemrelevanz zu tun. Dadurch werden automatisch andere Gruppen benachteiligt, die ihrerseits Forderungen stellen. Das hat dann irgendetwas mit Gleichheit zu tun. Es entsteht eine staatliche Interventionsspirale. Kommt Ihnen das bekannt vor?
In der Tat: Es würde sich wiederholen, was sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bereits abgespielt hat. Der Ausgangspunkt war zwar in den 1950er Jahren die Soziale Marktwirtschaft und nicht der Libertarismus, aber das „Soziale“ wurde mit der Zeit durch den Druck, Wählerstimmen mit entsprechenden Zusagen zu „kaufen“, immer größer, die „Marktwirtschaft“ immer kleiner geschrieben. Inzwischen, mit einer Staatsquote von über 50 Prozent, kann man im Grunde schon von Sozialismus sprechen. Es bedeutet: Mehr als die Hälfte des von den Bürgern erwirtschafteten Geldes nimmt ihnen der Staat ab, um es umzuverteilen oder anderweitig nach seinen Vorstellungen (d.h. denen der jeweiligen Regierung) auszugeben. Sogar im sich noch immer als kommunistisch verstehenden China ist die Staatsquote mit 33 Prozent wesentlich geringer.
Da das Land nach dem Krieg am Boden lag, konnte es zunächst nur aufwärts gehen. Aber nun merken wir, dass ein Staat, der immer mehr Kompetenzen an sich zieht und immer mehr des erwirtschafteten Vermögens umverteilt, Wohlstand nicht schafft, sondern vernichtet. Schmarotzer werden angezogen, Leistungsträger vergrault. Immer weniger Nettozahler müssen immer mehr Nettoempfänger ernähren.
Aber Politiker wollen nicht nur wiedergewählt werden; sie berauschen sich auch an der Macht und wollen diese ausweiten. So werden schließlich – wie in der Corona-„Pandemie“ geschehen – sogar Grundrechte eingeschränkt.
Am Ende ist aus der repräsentativen Demokratie ein totalitäres Regime geworden, das nur noch durch eine Revolution, die selten friedlich verläuft, oder durch einen Krieg (wie nach dem Zweiten Weltkrieg) beseitigt werden kann. Aber auch das ist keine Garantie für eine Wiederherstellung von (relativer) Freiheit; meist werden nach Revolutionen nur die einen Diktatoren durch die anderen abgelöst. Und bevor mich der Verfassungsschutz auf die Liste setzt: Als Libertärer bin ich selbstverständlich gegen Gewalt.
5. Ist eine freiheitliche Gesellschaft möglich?
Die traurige Erkenntnis: Eine freiheitliche Gesellschaft würde an den menschlichen Schwächen scheitern. Natürlich sollten freiheitlich Denkende nicht müde werden, die Menschen vom Unrecht eines interventionistischen und umverteilenden Staates mit seinen Folgen (Schulden, geringeres Wohlstandsniveau durch Bestrafen von Leistung und Belohnen von Müßiggang) zu überzeugen und sie dazu zu bringen, die relative Ungewissheit der Eigenverantwortung der relativen Sicherheit der Sklaverei vorzuziehen.
Indes scheint dem Menschen von Natur aus Sicherheit wichtiger als Freiheit zu sein, weshalb er sich von Anfang an in hierarchisch geordneten Gruppen zusammengeschlossen hat: „Beschütze und ernähre mich, dann gehorche ich Dir!“* Die meisten Menschen besitzen auch nicht die ethische Reife, das Bestehlen anderer zu missbilligen, wenn es zu ihrem Vorteil gereicht; zumindest dann, wenn sie den Diebstahl an den Staat delegieren und ihm somit den Anschein der Rechtmäßigkeit verleihen können.
Weil die Menschen so sind wie sie sind, ist die Geschichte der Menschheit eine von Gewalt und Unterdrückung, und der sich entwickelnde neue Totalitarismus, der gewalttätige Fanatismus mancher Ideologien und Religionen, nicht zuletzt die immer wieder irgendwo aufflammenden Kriege belegen zur Genüge, dass sich die menschliche Natur nicht geändert hat.
*Auch wenn es Feministinnen nicht gerne hören werden: Dieser Handel dürfte auch der Verbreitung des Patriarchats zugrunde liegen. Die natürlicherweise in der Regel körperlich stärkeren Männer übernahmen den Schutz und die Nahrungsbeschaffung, und die Frauen revanchierten sich mit Gehorsam. Wie anders ließe sich erklären, dass viele Frauen im traditionellen Christentum und im Islam ihre untergeordnete Rolle freiwillig annehmen?
Trotz der conditio humana: Gewisse Dinge können sich ändern; auch das lehrt die Geschichte. So hat die Aufklärung des 18. Jahrhunderts die Dominanz der christlichen Religion besiegt und die Scheiterhaufen gelöscht. Allerdings steht dieses gewonnene Stück der Freiheit heute wieder auf dem Spiel. Zum einen, indem wir einer anderen Religion immer mehr Raum und Einfluss geben, die aus ihrem „mittelalterlichen“, fanatischen und intoleranten Stadium nie hinausgekommen ist: dem Islam. Im Gegensatz zum Christentum, das die Botschaft des Friedens und der Nächsten-, ja sogar Feindesliebe in seinem Neuen Testament eingeschrieben hat (auch wenn es sich nicht immer daran hielt), kann sich der Islam nicht reformieren, ohne sich selbst abzuschaffen. Zum anderen haben der Ökologismus, insbesondere die Lüge von einer menschengemachten Klimakatastrophe, und der Genderismus quasi den Status einer Religion erhalten, indem von den Meinungsführern in Politik und Leitmedien Widersprüche dagegen nicht zugelassen werden. „Alternativlos“ (Angela Merkel) und „darf nicht hinterfragt werden“ (Lothar Wieler, Leiter des Robert-Koch-Instituts) sind Formulierungen, die eine quasi religiöse Überhöhung politischer Entscheidungen signalisieren.
Wir brauchen also eine zweite Aufklärung – oder sollte man besser sagen: eine Wiederholung der ersten? Denn die alte Definition von Immanuel Kant (1784) ist immer noch aktuell:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. ‚Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!‘ ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“
Die meisten Menschen bedienen sich in politischen Fragen nicht ihres Verstandes, sondern lassen sich von der Regierung „leiten“. Sie nehmen alles geduldig hin: die Steuern, die Sozialabgaben, die Staatsschulden, das „Fiat“-Geldsystem (d.h. aus dem Nichts geschaffenes, durch keine Werte gedecktes Geld), die Enteignung durch Inflation, die kulturellen, sozialen und finanziellen Folgen der Massenzuwanderung, die höchsten Energiekosten der Welt bei gleichzeitigem Energiemangel, die politische Einseitigkeit und die Zwangsgebühren der öffentlich-rechtlichen Medien, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, ja seit der „Corona“-Politik sogar die Einschränkung der Grundrechte. Und je mehr die Regierungen die Menschen während der „Pandemie“ unterdrückten, das zeigten Umfragen ebenso wie die in dieser Zeit stattgefunden habenden Landtagswahlen, desto mehr hingen sie an ihnen. Ein Volk von Masochisten: „Schlagt uns! Nehmt uns an die Kandare! Verlängert den ‚Lockdown‘! Zwingt uns, Masken zu tragen! Verbietet uns, zu arbeiten! – Aber gebt uns trotzdem Geld!“ Woher das kommen soll? Schulden, Druckerpresse, die Reichen – egal! Mittel- und langfristige Folgen interessierten nicht.
Durch „Corona“ scheinen in der Politik die letzten Hemmungen gefallen zu sein. Das Experiment „Was lassen sich die Bürger gefallen, wenn man ihnen nur genügend Angst einjagt?“ ist zur Zufriedenheit der Machthabenden ausgefallen. Nun geht es in die nächste Runde: Wie es „Verschwörungstheoretiker“ vorhergesagt hatten, wird nun das Narrativ des menschengemachten Klimawandels missbraucht, um immer mehr in die Freiheit der Bürger einzugreifen. Den auf völlig falschen Prämissen beruhenden „Klimaschutz“ ins Grundgesetz (wieder eine Änderung!) aufzunehmen, war das Meisterstück der deutschen Globalsozialisten. Und seien Sie gewiss: Die nächste „Pandemie“ kommt bestimmt!
Ist der Bogen überspannt?
Andererseits: Allmählich scheinen die Regierenden den Bogen zu überspannen. Konnten sie während der „Pandemie“ noch die Mehrheit der Bürger hinter sich wissen, so hat sich das inzwischen geändert: Abschaltung der Kernkraftwerke, Gendersprache, Heizungsverbote, Abschaffung der Hauptschulen, das Ausmaß der Massenmigration – alles Themen, wo Umfragen zufolge die Beschlüsse oder Bestrebungen der Bundesregierung keine Mehrheit (mehr) im Volk haben. 77 Prozent zeigten sich insgesamt „unzufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung“. Womit wir wieder bei der Frage sind, inwieweit in unserem Land tatsächlich „die Macht vom Volke ausgeht“.
Doch ist das ein Zeichen für einen Gesinnungswandel? Nicht wirklich. Es ist lediglich ein Punkt erreicht und überschritten worden, an dem die Mehrheit der Menschen zu spüren bekommt, dass für sie persönlich, unabhängig von Gerechtigkeitsvorstellungen, die aktuelle Politik mehr Nachteile als Vorteile bringt. Und die Wahlumfragen zeigen zwar ein Erstarken der einzigen „echten“ Oppositionspartei im Bundestag, der AfD, aber von einer absoluten Mehrheit ist das noch sehr weit entfernt. Eher würden alle übrigen Parteien eine gemeinsame Koalition bilden als einer Partei die Regierung überlassen, die ihre Träume einer sozialistischen Ökodiktatur zerstören könnte. Und man darf nicht vergessen, dass die AfD zwar freiheitlicher gesinnt ist als die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien, aber keineswegs libertär, auch wenn es wohl einige Libertäre in ihren Reihen gibt. Auch die AfD will einen Sozialstaat (nur vernünftigerweise weniger für jene, die niemals in ihn eingezahlt haben), und sie möchte die Wehrpflicht wieder einführen. Nicht zuletzt wäre es ein Wunder, würde sie nicht allmählich wie die anderen Parteien von Global- und Ökosozialisten unterwandert werden.
Indes halte ich es für möglich, dass die demselben Ziel zustrebenden „Einheitsparteien“ und ihre nicht gewählten Hintermänner und -frauen beim WEF* und in anderen Organisationen die AfD unter einer Voraussetzung tatsächlich an die Macht lassen: Dann nämlich, wenn der Zusammenbruch des Finanz- und Wirtschaftssystems unmittelbar bevorsteht. So könnte man der AfD die Schuld an der Katastrophe geben und sich selbst wieder als Retter anbieten: mit einem digitalen und totalüberwachten Zentralbankkonto, auf das jeden Monat ein Grundeinkommen mit Verfallsdatum überwiesen wird. Vorausgesetzt, der Bürger verhält sich so, wie man es von ihm erwartet. Auf diese Pläne näher einzugehen, führte aber hier zu weit.
*Das WEF betätigt sich mit seinen Programmen der „Young Global Leaders“ und „Global Shapers“, also der (jungen) Weltführer und -former, sogar als Ausbilder für die politischen und meinungsführerschaftlichen „Eliten“.
Das heutige gesellschaftliche Klima ist nicht von selbst entstanden. Die gewaltige Linksverschiebung der Gesellschaft, die Entwicklung von der gemäßigten Sozialen Marktwirtschaft der jungen BRD hin zum fast alles regelnden Super-Sozialstaat, der seine Bürger wie unmündige Kinder behandelt und sich als zuständig für alle Bedürftigen erklärt, die (legal, illegal, sch...egal) ihren Fuß auf deutschen Boden setzen – das basiert auf der unermüdlichen Propagandaarbeit der Sozialisten und Kommunisten, die längst nicht mehr nur rote Gewänder tragen. Seit dem Ende der 1960er Jahre haben sie den „Marsch durch die Institutionen“ angetreten, haben die meisten wichtigen Positionen in politischen Parteien, der Justiz, der Polizei, der Verwaltung, den christlichen Kirchen und den Medien besetzt. Viele gingen in die Schulen und Universitäten, ja sogar in die Kindergärten, um die Menschen so früh wie möglich im Sinne der sozialistischen Gesellschaft zu beeinflussen. (Was meinen Sie, welchen Sinn das „Recht“ auf einen Kindergartenplatz hat?) Sie veränderten die Erziehung und die Lerninhalte, sie veränderten die Gesetze und die Rechtsprechung, sie veränderten sogar die Sprache. Und sie hatten damit Erfolg.
In diesem Punkt müssen wir von ihnen lernen. Dazu freilich müssten wir als Libertäre, Wirtschaftsliberale, Konservative und Patrioten – also jene, die heute in der parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition sind – das gleiche Sendungsbewusstsein entwickeln wie Sozialisten und Kommunisten. Das scheint uns aber nicht so zu liegen. Als Freiheitsliebende wollen wir ja gerade nicht anderen Menschen unsere Meinung aufzwingen. Und hätten wir jetzt, da der „Great Reset“ und der Zusammenbruch des Finanzsystems in greifbare Nähe gerückt sind, überhaupt noch die Zeit, bei den Kindern anzufangen?
Immerhin haben wir etwas, was die totalitären Linken vor 50 Jahren noch nicht hatten: das Internet. Früher musste man für Texte erst einen Verlag oder eine Zeitung finden oder sie mühsam als Flugblätter verteilen. Filme (Videos) selbst zu drehen war nicht nur aufwendiger als heute – wie hätte man sie einem breiten Publikum zugänglich machen sollen?
Zahlen, Daten und Fakten sind durch das Internet ebenfalls viel leichter zugänglich, Belege leichter beizubringen und leichter überprüfbar. Freilich ist es auch leichter geworden, „Fake News“ zu verbreiten – aber auch leichter, diese zu entlarven. Jedenfalls ist durch das Internet das Informationsmonopol der öffentlich-rechtlichen, d.h. vom Staat finanzierten und gelenkten Medien gebrochen. (Zwar gibt es schon seit langem große private Sender – aber die benötigen eine Lizenz vom Staat, sind also nicht wirklich unabhängig.) Jede Kritik an der Regierung und am System zu zensieren, ist nicht möglich bzw. auch nicht gewollt, um zumindest den Schein von Pluralismus und Toleranz zu wahren. Heute kann jeder mit einem Internetzugang mehr Menschen erreichen als es früher der Fall war, und das auch unkomplizierter und schneller.
Diese zweite Aufklärung im Netz läuft bereits auf vollen Touren. Und es ist nicht so, dass jene Informationen selten wären oder schwierig zu finden. Im Gegenteil: Es gibt weitaus mehr als man lesen, hören oder ansehen kann, auch wenn man nichts anderes mehr täte. Und man findet es auch leicht. Sogar die manipulierten Algorithmen von Google oder Youtube schlagen das eine oder andere vor. Und hat man erst einmal einen Artikel oder ein Video gefunden, wird man an die nächsten mit ähnlichem Inhalt oder ähnlicher politischer Ausrichtung verwiesen.
Das Problem ist, dass die meisten Menschen diese alternativen Informationen nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Bezeichnend ist die Reaktion einer Demonstrantin, als sie ein Interviewer auf Kritiker der offiziellen Position zum Klimawandel hinwies: „Ich geb’ den Leuten gar keinen Raum.“
Der Anteil der Menschen, die mehr Freiheit wollen und die Lügen der Herrschenden zumindest teilweise durchschaut haben, dürfte hierzulande inzwischen bei etwa 30 Prozent liegen – doch vor einem Jahr waren es noch deutlich weniger! Das ergibt sich aus den potenziellen Wählerstimmen für die AfD plus einige von denen, die Kleinstparteien wählen oder nicht zur Wahl gehen würden und bedeutet rein rechnerisch, dass jeder von diesen nur zwei bis drei Leute überzeugen müsste. Da es aber viele Autoren und Vlogger gibt, die Zehntausende oder sogar Hunderttausende erreichen und dadurch gewiss mehr als zwei oder drei überzeugen können, würde es vermutlich sogar genügen, wenn jeder „Normalbürger“ nur einen Menschen überzeugte. Das klingt einfach; doch so einfach scheint es nicht zu sein, denn sonst wäre es längst passiert.
Eine freiheitliche Gesellschaft liegt also trotz aller Aufklärungsbemühungen in weiter Ferne. Eine Lehre aus den vielen gescheiterten sozialistischen Experimenten wird nicht gezogen. Man versucht es immer wieder, nennt es beschönigend „Solidarität“, „Teilhabe“, „soziale Gerechtigkeit“, „Verteilungsgerechtigkeit“, „Generationengerechtigkeit“, „Krieg gegen das Virus“, „Kampf gegen den Klimawandel“ und was der Euphemismen und Täuschungen mehr sind. Es läuft immer auf das Gleiche hinaus: Überschuldung, Umverteilung (national, europaweit, global), Bevormundung, Unterdrückung unliebsamer Meinungen; eine Regierung, die glaubt alles besser zu wissen und dadurch alles schlimmer macht, aber gleichzeitig bestrebt ist, das eigene Land an die EU und schließlich an eine Weltregierung zu verkaufen. Verkaufen? Nein, wir bezahlen noch dafür!
Wenn eine freiheitliche Gesellschaft, eine naturrechtliche Anarchie im eigentlichen Sinn, ja selbst ein Minarchismus, ein „Minimalstaat“ aufgrund der menschlichen Schwächen nicht möglich erscheint, so darf uns das nicht davon abhalten, unaufhörlich die Vorzüge freien Denkens und eigenverantwortlichen Handelns hervorzuheben. Sollte eines Tages eine freiheitlichere und demokratischer denkende, noch nicht sozialistisch unterwanderte Partei an die Macht kommen, so wird ihre Aufgabe darin bestehen, mit jeder Entscheidung den Menschen ein klein wenig an Freiheit zurückzugeben. In kleinen Dosen könnten sich die Menschen daran gewöhnen, mehr Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen – so wie es ihre Großeltern ja auch tun mussten. Warum sich beispielsweise über Rentenbeiträge, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter streiten, wenn jeder für sich entscheiden kann, ob und wie er für das Alter vorsorgen und wie lange er arbeiten will? Warum muss sich dabei alles am notorisch herbeizitierten „Dachdecker“ orientieren? Wozu permanente Reformen von Gesundheitssystem oder Schulwesen, die regelmäßig scheitern und schon nach kurzer Zeit den Ruf nach neuen Reformen laut werden lassen, wenn sich in einem freien Wettbewerb das Beste durchsetzen kann? Deutschland ist übrigens das einzige Land in Europa mit einer Schulpflicht im engeren Sinn, d.h. dem Zwang, eine staatlich anerkannte Schule zu besuchen. Bei den PISA-Tests und anderen bildungsbezogenen Parametern schneidet es trotzdem eher schlecht ab.
Menschen machen Fehler; aber Politiker sind auch Menschen, und wenn sie Fehler machen (oder gar vorsätzlich Böses im Schilde führen), leiden darunter Millionen andere. Je mehr sich eine Regierung aus dem Leben der Bürger heraushält (abgesehen von der Kriminalitätsbekämpfung natürlich), desto besser. Wer zudem glaubt, die Menschen könnten über wichtige Fragen ihres Lebens nicht selbst entscheiden, der spricht dem sonst wohlfeilen Begriff des „mündigen Bürgers“ Hohn. Und wo ist der oberste Wert des Grundgesetzes, die Menschenwürde, wenn man die Menschen wie unreife Kleinkinder behandelt, die nicht wissen, was gut und was schlecht für sie ist?
6. Zusammenfassung
Am Ende dieses doch etwas umfangreichen Artikels mag eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte hilfreich sein:
- Prämisse: Alle Menschen sind mit gleichen Rechten und gleicher Würde geboren.
- Daraus folgt: Kein Mensch darf über einen anderen herrschen.
- Daraus folgt: Auf Herrschaft beruhende Gesellschaftssysteme (-archien / -kratien) haben keine Legitimation.
- Gerechtigkeit folgt aus dem offenkundig von allen Menschen empfundenen Naturrecht des Selbsteigentums und lässt sich durch die „Goldene Regel“ beschreiben.
- Da sich viele Menschen weigern, stets der „Goldenen Regel“ zu folgen, und da sie meist Sicherheit der Freiheit vorziehen, erscheint eine freiheitliche Gesellschaft als Utopie.
- Möglich und notwendig erscheint dagegen, die real existierende Gesellschaftsordnung von einer repräsentativen in eine direkte Demokratie zu überführen und gleichzeitig den Menschen Schritt für Schritt mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu gewähren, d.h. immer mehr Entscheidungen nicht „demokratisch“ für alle zu fällen, sondern sie dem Einzelnen entsprechend seiner naturgegebenen Freiheit und Würde zu überlassen.
Ob die „Goldene Regel“ eines Tages nicht nur ein frommer Spruch im Poesiealbum sein wird, sondern gelebte Überzeugung, lässt sich bezweifeln, aber erhoffen.
Das Schlaraffenland gibt es nur im Märchen; doch eine freie Gesellschaft wird mehr Wohlstand – einen „größeren Kuchen“ – produzieren als eine unfreie. Und nur sie ist mit Gerechtigkeit und Menschenwürde vereinbar.
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Kommentare
Alle Menschen sind gleich
Warum brauchen wir dann Legislative, Judikative und Exekutive?
Natürlich hat ein Mörder, ein Mensch, das Recht auf eine Rechtsberatung und ein korrektes Verfahren.
Es stellt sich heraus, dass Allah erlaubt, Ungläubige umzubringen, da sie sich nicht dem Islam unterwerfen. Deshalb schleust man gleichgeschaltete koranbelehrte Menschen nach Deutschland, da die Deutschen der Prämisse Folge leisten: "Kein Mensch darf über einen anderen herrschen." Hier kehrt sich im Laufe der Besatzungszeit über sperrangelweit offene Staatsgrenzen diese Prämisse um, der rechtgeleitete Koranbelehrte herrscht mittlerweile schon in weiten Teilen Deutschlands über Menschen im Besatzungsland.
Das gesellschaftliche System hat für die Deutschen die Legitimation Millionen anders geprägte, islamisch sozialisierte Illegale als Bereicherung anzuerkennen, damit deren Herrschaftsanspruch ignoriert wird, als humane Verpflichtung zur Selbstbeweihräucherung eigener Verantwortungslosigkeit gegenüber der Realität, die mittlerweile schon so viele Opfer getroffen hat, dass man von einem Migrationskrieg sprechen muss.
Der Entzug des Sicherheitsgefühls, des Schutzes der Bewohner eines Landes, das Gerechtigkeitsgefühl ein Anrecht darauf zu haben, wird entfernt. Hier liefert sich die Fremdkultur einen Kampf mit dem schon länger auf dem Gebiet lebenden. Die Parallelwelt des Islams ist unerbittlich. Gerechtigkeit in deren Augen liegt in Allahs Willen, der im Koran Ungläubige als zu bestrafende Frevler predigt. Das ist deren Goldene Regel. Dass alle Menschen somit gleiche Gerechtigkeitsvorstellungen haben, ist eine Lüge. Das Selbsteigentum wird der illegale Betrüger gar nicht respektieren, wie auch, wenn er sich auf fremden Gebiet alimentieren lassen muss, da er mit diesem Ansinnen das erstrebt, was sich im Besatzungsland unerbittliche Steuerzahlungen durch Lohnarbeit erarbeitet werden musste.
Alle Menschen sind gleich. Wie gesagt, es bräuchte die Unterscheidung jedoch immer noch, ob gleich schlecht, oder gleich gut. Wir aber wissen, und das ohne Zweifel, dass die Natur diese Polarisierung nicht hergibt. Hier sind die Unberechenbarkeit der Gene, der Sozialisierung, der Glaubensidiotie und noch viele Faktoren mehr zu berücksichtigen.
Für die Deutschen kommt nun, was die Politik geschaffen hat. Wie Le Bon es erklärt: "Es war noch keinem Volk vergönnt, seine Grundanschauungen zu ändern, ohne gleichzeitig dazu verurteilt zu sein, alle Bestandteile seiner Kultur umzuwandeln." Und weiter meint Le Bon dazu: "Es wandelt sie so lange um, bis es eine neue allgemeine Grundanschauung angenommen hat und lebt bis dahin notgedrungen in Anarchie. Die allgemeinen Grundanschauungen sind die notwendigen Stützen der Kulturen. Sie geben den Ideen ihre Richtung, und sie allein erwecken das Gewissen und erschaffen das Pflichtgefühl."
Die Parole Merkels: Der Islam gehört zu Deutschland - die Umwandlung eines Gewissens in Pflichtgefühl
Allein der Versuch, zwei nicht kompatible Kulturen wie Islam und christliche Kultur in Europa zusammenprallen zu lassen, ist durch die Tatsache geprägt, dass der Islam in seiner Grundanschauung mit tödlicher Sicherheit sein Fortbestehen, dort wo er sich ansiedeln darf, durchsetzen wird, was unweigerlich eine Seite zu Tätern und die andere Seite zu Opfern werden lassen wird. Denn der Islam besteht auch nur deshalb noch, weil er sehr genau analysiert hat (steht im Koran in vielfältiger Ausführung), dass er an dem Tag zum Tode verurteilt sein wird, an dem der hörige Moslem anfängt, den Wert des Islam zu bestreiten. Da jede allgemeine Grundanschauung ( Le Bon – Psychologie der Massen ) nur eine Einbildung ist, so kann sie nur bestehen, solange sie der Prüfung entgeht.
Der feine Unterschied
Antwort auf Alle Menschen sind gleich von Anni Schaller